Alpha Translation Service ist auf juristische Übersetzungen spezialisiert und fertigt bereits seit Jahren beglaubigte Übersetzungen für Rechtsanwälte und Notare, aber auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte an, die von unserer Expertise und Erfahrung in diesem Bereich sowie von unserer zeitlichen Flexibilität profitieren.
In der globalisierten Welt von heute sind auch Rechtssachen zunehmend international. Rechtsanwälte und Notare haben ebenso wie Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder Bedarf an Übersetzungen, die nicht nur fachgerecht ausgeführt und inhaltlich korrekt sind, sondern auch durch die Beglaubigung eines beeidigten Übersetzers formell bestätigt und somit „gerichtsfest“ sind.
Alle unsere beglaubigten Übersetzungen juristischer Dokumente werden von entsprechend spezialisierten Fachübersetzern ausgeführt, die gerichtlich beeidigt sind und über fundierte Kenntnisse des jeweiligen Rechtsgebiets verfügen. So ist sichergestellt, dass die Übersetzungen sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht höchsten Qualitätsanforderungen genügen.
Durch unseren umfangreichen Pool von beeidigten Übersetzern können wir bei Alpha Translation beglaubigte Übersetzungen juristischer Dokumente für Rechtsanwälte und Behörden mit einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten und juristischen Textgattungen abdecken, z. B.:
Beglaubigte Übersetzung von Verträgen
Beglaubigte Übersetzung von Anträgen und Klageschriften
Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsurteilen und anderen Gerichtentscheidungen
Beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen
Beglaubigte Übersetzung von Testamenten
Beglaubigte Übersetzung von Gutachten
Beglaubigte Übersetzung von Jahresberichten
Beglaubigte Übersetzung von Patenten
Neben der herkömmlichen Beglaubigung von Übersetzungen auf Papier bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der digitalen Beglaubigung Ihrer Dokumente mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Damit können wir beglaubigte Übersetzungen digital erstellen und sie bequem per E-Mail versenden, was Zeit sowie Kosten spart.
Die QES ist ein fortschrittliches und rechtlich anerkanntes Verfahren, um Dokumente digital zu beglaubigen. Sie eignet sich ideal für beeidigte Übersetzungen, da sie eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet werden kann. Sie gewährleistet ebenso wie die physische Beglaubigung, dass nachträgliche Änderungen am Dokument erkannt werden, die zu seiner Ungültigkeit führen.
Die EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS) und nationale Gesetzgebungen gewährleisten die Rechtsgültigkeit der QES, ihre Akzeptanz ist jedoch nicht universell. Einige Behörden verfügen z. B. noch nicht über die erforderlichen Technologien zur Verarbeitung solcher Dokumente. Daher ist es ratsam, vorab zu klären, ob der Empfänger die digital beglaubigten Dokumente akzeptiert.
Ein beeidigter Übersetzer oder eine beeidigte Übersetzerin ist befugt, Übersetzungen zu beglaubigen, d. h. die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Die beeidigten Übersetzer von Alpha Translation haben ihren Eid vor verschiedenen Institutionen abgelegt. Je nach Bundesland kann dies ein Landgericht, ein Oberlandesgericht oder eine Innenbehörde sein. Die von diesen allgemein beeidigten Übersetzern (in einigen Bundesländern auch allgemein ermächtigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer genannt) durchgeführte Beglaubigung ist im gesamten Bundesgebiet uneingeschränkt gültig und von allen Gerichten anerkannt.
Im Zusammenhang mit „offiziellen“, also behörden- und gerichtsfesten Übersetzungen kursieren verschiedene Begriffe, die auf den ersten Blick etwas verwirrend sein können, im Wesentlichen jedoch synonym sind:
Übersetzer, die bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, können vor einem Gericht oder einer Behörde einen Eid ablegen und tragen danach den Titel „beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“, „öffentlich bestellter“ Übersetzer o. ä. Die genaue Bezeichnung hängt dabei vom Bundesland ab, in dem die Beeidigung erfolgt ist.
Diese Übersetzer sind befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen festzustellen und mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift zu bestätigen. Hierfür ist allgemein der Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ üblich, wobei auch hier der genaue (amtlich korrekte) Ausdruck von Bundesland zu Bundeland verschieden ist. In Gebrauch sind u. a. „bestätigte Übersetzung“ oder auch „bescheinigte Übersetzung“.
Sowohl der Eid als auch die Beglaubigung dieser Übersetzer sind jedoch bundesweit gültig und müssen von allen Behörden und Gerichten in Deutschland anerkannt werden, sodass es bei der Auswahl des Übersetzers nicht auf das Bundesland der Beeidigung ankommt.
Wenn Sie die Echtheit der Unterschrift und des Stempels auf der beglaubigten Übersetzung für die weitere Verwendung im Ausland bestätigen lassen möchten oder müssen, ist hierfür das Gericht zuständig, vor dem der jeweilige Übersetzer seinen Eid abgelegt hat. Bei den meisten Gerichten ist dies unproblematisch möglich (persönlich oder auf dem Postweg); die Gerichte bewahren zu diesem Zweck Unterschrift- und Stempelproben aller bei ihnen registrierten Übersetzer auf. Das genaue Verfahren hängt jedoch vom Bundesland der Beeidigung ab. Wir beraten Sie gern im Hinblick auf das genaue Vorgehen.
Im Allgemeinen ist es üblich, die beglaubigte Übersetzung juristischer Dokumente mit einer einfachen Kopie des Ausgangstextes zu verbinden, jedoch nicht mit dem Original selbst. Normalerweise wird dies auch nicht explizit verlangt, gegebenenfalls können Sie von der zuständigen Stelle aufgefordert werden, das Originaldokument separat vorzulegen. Allerdings hängt das Prozedere von der Behörde ab, für die die beglaubigte Übersetzung bestimmt ist. Im Zweifelsfall sollte mit der entsprechenden Stelle im Vorfeld abgeklärt werden, welche Formalitäten zu beachten sind.
Egal für welchen Zweck und für welche Sprache, unsere beeidigten Übersetzer sind Experten auf ihrem Gebiet und fertigen die beglaubigte Übersetzung Ihrer juristischen Dokumente fachgerecht für Sie an. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.